Ein kleiner Pieks?

Bei einer allgemeinen Corona-Impfpflicht werden folgende Zwecke verfolgt. Die Gesundheit der Bürger*innen soll geschützt werden. Es soll eine ausreichende Grundimmunisierung entstehen, die eine weitere Verbreitung des Virus reduzieren kann. Die Funktionsfähigkeit der Gesundheitsversorgung soll gesichert sein, also beispielsweise, dass geplante Operationen nicht verschoben werden müssen. Außerdem soll die Bevölkerung ihre Freiheitsgrundrechte, durch das Aufheben von kontaktbeschränkenden Maßnahmen, zurückerlangen.

Eine Impfpflicht wäre geeignet diese Ziele zu erreichen. Personen, für die kein Impfstoff zugelassen ist und für die es keine Impfempfehlung gibt, wären der Impfpflicht ausgenommen.

 

Was spricht für und was wider eine Impfpflicht?

 

Grundgesetz, Artikel 2: Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das impliziert, dass jeder Mensch selbst über seinen Körper bestimmen darf und somit auch, ob er sich impfen lassen möchte. Will er sich nicht impfen, so ist es sein gutes Recht.

Die Impfung ist eine Körperverletzung (§ 223 StGB) und setzt somit die Einwilligung des Impflings voraus.

 

Bei einer Befragung der Ungeimpften, weshalb sie sich nicht impfen lassen wollen, waren die Hauptgründe eine nicht ausreichende Erprobung der Impfstoffe, der Wille nach eigenem Ermessen handeln zu wollen und die Ablehnung des Impfzwangs.  Angst vor Nebenwirkungen der Impfung, sowie Angst vor Langzeitfolgen.

 

Nebenwirkungen von Impfungen treten nicht erst viele Monate nach der Impfung auf, sondern innerhalb von Tagen oder Wochen nach der Impfung. Nebenwirkungen und Impfreaktionen werden in Deutschland Herstellerunabhängig vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) untersucht. Demnach wäre die Angst vor Langzeitfolgen unbegründet.

Wer jedoch wider Erwartungen einen Impfschaden im Zusammenhang einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung erleidet, kann auf Antrag Versorgung durch die Bundesregierung erhalten (§60 Abs.1 IfSG). Jedoch muss, um einen solchen Antrag gestattet zu bekommen, die Komplikation als Impfschaden anerkannt werden.

 

Infolge der Corona-Pandemie lässt sich eine Spaltung der Gesellschaft beobachten. Man erkennt eine Minderheit, die Corona für eine Lüge halten und wissenschaftlichen Erkenntnissen ignorant gegenüberstehen. Andere wiederum fordern eine Impfpflicht.

 

Unter denen, die sich in Deutschland noch nicht haben impfen lassen, gibt laut einer aktuellen Umfrage ein Großteil an, die dies auch in Zukunft nicht machen wollen.

Dies führt zu den subjektiven und objektiven Einwänden gegen eine Impfpflicht

Bei einer Befragung durch die Forsa (Oktober 2021) gaben rund zwei Drittel der Befragten an, sich nicht impfen lassen zu wollen, da der Druck von außen zu groß wäre. Bei einer Impfpflicht würde der Druck von außen um ein Vielfaches erhöht werden und der Wunsch nach eigenem Ermessen zu Handeln unterdrückt. Diese Einschränkung der Freiheit erhöht das Risiko der extremen Radikalisierung von Impfgegnern und damit die weitere Spaltung der Gesellschaft, anstatt einer Wiederzusammenführung.

 

Doch ist eine Impfpflicht in der Praxis überhaupt umsetzbar? Wer kontrolliert die Impfnachweise und wie wird mit Impfverweigerung umgegangen? Sollen ungeimpfte mit Gewalt gezwungen werden?

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder äußerte den Vorschlag einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen (z.B.: Pflegekräfte). Jedoch wäre eine solche Impfpflicht nicht geeignet, um eine Grundimmunisierung der Bevölkerung zu erreichen.

 

Ein Ausblick in die weite Welt zeigt jedoch, dass eine Impfpflicht durchaus möglich ist. Wie zum Beispiel in Österreich, wo eine Impfpflicht im Februar eingeführt wird und in den USA, wo eine Impfpflicht für Bundesbehörden sowie Mitarbeiter der Regierung besteht.

Dalia Stolzenwald

 

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0